Hochwasserschutz - geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln
Hochwasser ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt.
Beschreibung
Die Hochwassergefahren- und Risikokarten werden alle 6 Jahre überprüft und veröffentlicht. Auf der Internetseite https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ kann man über eine Adresssuche die konkrete Gefährdung bei Überschwemmungen für das gesuchte Grundstück ablesen. Es sind jeweils für die Gefahrenkarten und die Risikokarten 3 statistische Szenarien dargestellt. Die Gefahrenkarten zeigen das Ausmaß und die Wassertiefen bei Überschwemmungen mit einer häufigen (alle 20 Jahre), mittleren (alle 100 Jahre) und niedrigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (alle 200 Jahre mit Versagen der Schutzanlagen). Das Versagen der Schutzanlagen bei niedriger Wiederkehrwahrscheinlichkeit wird angenommen, da sie in der Regel auf Ereignisse bemessen sind, die alle 100 Jahre vorkommen. Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die gleichen Szenarien die im dargestellten Gebiet gefährdeten Nutzungen wie Einwohner, Wohnbauflächen und andere Nutzungen. Über diese Karten kann sich jeder Bürger und jedes Unternehmen informieren, welcher Hochwassergefahr man ausgesetzt ist.
Mit der Darstellung der Szenarien ist bereits gesagt, dass es einen absoluten Schutz gegen Hochwasser nicht geben kann. Die Anlagen werden für den Schutz gegen ein Hochwasser mit einer bestimmten Wiederkehrwahrscheinlichkeit (in der Regel das 100-jährliche Ereignis) bemessen, gebaut und unterhalten. Extremereignisse, d.h. Ereignisse mit höheren Wasserständen als die für die Bemessung ermittelten Wasserstände können nicht ausgeschlossen werden. Diese Ereignisse können dann zu einem Versagen der Schutzanlagen führen. Das bedeutet, dass es auch hinter Schutzanlagen keinen absoluten Schutz gibt. Für den Fall des Versagens von Hochwasserschutzanlagen und daraus folgende Überschwemmungen sollte auch hinter Schutzanlagen Eigenvorsorge durch hochwasserangepasstes Bauen betrieben werden. Es ist auch möglich, sich gegen Hochwasserschäden zu versichern. Auch dies ist ein Teil der Eigenvorsorge, wie sie in § 5 Wasserhaushaltsgesetz für alle Personen gefordert wird, die von Hochwasser bedroht sein können.
Über die konkreten Wasserstände in den Fließgewässern und Wasserstände kann man sich über die kostenlose App „Meine Pegel“ informieren. Es ist auch möglich, sich über diese App Nachrichten bei Über- oder Unterschreiten vorher eingestellter Wasserstände automatisch schicken zu lassen.
Noch in diesem Jahr werden Starkregengefahrenkarten veröffentlicht werden. Auch diese Karten werden mögliche Überschwemmungen (Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen) für ein Starkregenereignis darstellen. Da Starkregen überall auftreten kann, wird es eine flächendeckende Karte sein. Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen werden sich nur aufgrund der vorhandenen unterschiedlichen Geländeoberflächen unterscheiden. Diese Karten können dann Informationsquelle für die eigene Betroffenheit und die daraus abzuleitenden Eigenvorsorgemaßnahmen sein, wie verschließbare Kellerfenster und Tiefgaragen oder das Setzen von Hochborden an Straßen und Gehwegen. Auch Kommunen können diese Karten nutzen, um kommunale Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung zu planen oder durch geeignete Speicherbecken in bestehenden Netzen zu integrieren. Auch Maßnahmen der Entsiegelung und Verbesserung der Versicherungsmöglichkeiten können zur Verminderung von Schäden beitragen.
zuständige Stelle
Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt an Gewässern erster Ordnung (siehe Anlage 1 zum Landeswassergesetz) umgesetzt.
Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung werden von den Gewässerunterhaltungsverbänden umgesetzt.
Zuständigkeit
- Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
- Gewässerunterhaltungsverbände
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde gehören:
- Wasserrechtliche Verfahren Direkt- und Indirekteinleiter
- Bodenschutzrechtliche Prüfungen und Vorsorgender Bodenschutz
- Grundwassermonitoring
- Altlastenauskünfte und Altlastenmanagement
- Notwasserbrunnen
- Überwachung Grundwassersanierung
- Kontrollen Wasserschutzgebiets-VO
- Bescheide zu Wasserentnahmen
- Kontrolle von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Entscheidungen zum Gemeingebrauch von Gewässern
- wasserverkehrsrechtliche Entscheidungen
- Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Planungen und Ausbauvorhaben
- die Wasserentnahmen aus Gewässern und Grundwasser (z.B. Errichtung von Brunnen)
- Bohrungen
- Erdwärmesonden
- bauliche Anlagen an Gewässern (z.B. Stege)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Bodenschutz, Immissionsschutz, Landschaftspflege, Naturschutz, Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde, Umweltplanung, Wasserschutz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.03.2024
Stichwörter
Gefahr, Hochwassergefahren, Gefahrenabwehr, Hochwasserrisikogebiete, Hochwasser, Hochwasserschutz