Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasserschutz - geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln

    Hochwasser ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt.

    Beschreibung

    Die Hochwassergefahren- und Risikokarten werden alle 6 Jahre überprüft und veröffentlicht. Auf der Internetseite https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ kann man über eine Adresssuche die konkrete Gefährdung bei Überschwemmungen für das gesuchte Grundstück ablesen. Es sind jeweils für die Gefahrenkarten und die Risikokarten 3 statistische Szenarien dargestellt. Die Gefahrenkarten zeigen das Ausmaß und die Wassertiefen bei Überschwemmungen mit einer häufigen (alle 20 Jahre), mittleren (alle 100 Jahre) und niedrigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (alle 200 Jahre mit Versagen der Schutzanlagen). Das Versagen der Schutzanlagen bei niedriger Wiederkehrwahrscheinlichkeit wird angenommen, da sie in der Regel auf Ereignisse bemessen sind, die alle 100 Jahre vorkommen. Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die gleichen Szenarien die im dargestellten Gebiet gefährdeten Nutzungen wie Einwohner, Wohnbauflächen und andere Nutzungen. Über diese Karten kann sich jeder Bürger und jedes Unternehmen informieren, welcher Hochwassergefahr man ausgesetzt ist. 

    Mit der Darstellung der Szenarien ist bereits gesagt, dass es einen absoluten Schutz gegen Hochwasser nicht geben kann. Die Anlagen werden für den Schutz gegen ein Hochwasser mit einer bestimmten Wiederkehrwahrscheinlichkeit (in der Regel das 100-jährliche Ereignis) bemessen, gebaut und unterhalten. Extremereignisse, d.h. Ereignisse mit höheren Wasserständen als die für die Bemessung ermittelten Wasserstände können nicht ausgeschlossen werden. Diese Ereignisse können dann zu einem Versagen der Schutzanlagen führen. Das bedeutet, dass es auch hinter Schutzanlagen keinen absoluten Schutz gibt. Für den Fall des Versagens von Hochwasserschutzanlagen und daraus folgende Überschwemmungen sollte auch hinter Schutzanlagen Eigenvorsorge durch hochwasserangepasstes Bauen betrieben werden. Es ist auch möglich, sich gegen Hochwasserschäden zu versichern. Auch dies ist ein Teil der Eigenvorsorge, wie sie in § 5 Wasserhaushaltsgesetz für alle Personen gefordert wird, die von Hochwasser bedroht sein können.

    Über die konkreten Wasserstände in den Fließgewässern und Wasserstände kann man sich über die kostenlose App "Meine Pegel" informieren. Es ist auch möglich, sich über diese App Nachrichten bei Über- oder Unterschreiten vorher eingestellter Wasserstände automatisch schicken zu lassen. 

    Noch in diesem Jahr werden Starkregengefahrenkarten veröffentlicht werden. Auch diese Karten werden mögliche Überschwemmungen (Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen) für ein Starkregenereignis darstellen. Da Starkregen überall auftreten kann, wird es eine flächendeckende Karte sein. Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen werden sich nur aufgrund der vorhandenen unterschiedlichen Geländeoberflächen unterscheiden. Diese Karten können dann  Informationsquelle für die eigene Betroffenheit und die daraus abzuleitenden Eigenvorsorgemaßnahmen sein, wie verschließbare Kellerfenster und Tiefgaragen oder das Setzen von Hochborden an Straßen und Gehwegen. Auch Kommunen können diese Karten nutzen, um kommunale Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung zu planen oder durch geeignete Speicherbecken in bestehenden Netzen zu integrieren. Auch Maßnahmen der Entsiegelung und Verbesserung der Versicherungsmöglichkeiten können zur Verminderung von Schäden beitragen. 

    zuständige Stelle

    Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt an Gewässern erster Ordnung (siehe Anlage 1 zum Landeswassergesetz) umgesetzt.
    Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung werden von den Gewässerunterhaltungsverbänden umgesetzt.

    Zuständigkeit

    • Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
    • Gewässerunterhaltungsverbände

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde gehören:

    • Wasserrechtliche Verfahren Direkt- und Indirekteinleiter
    • Bodenschutzrechtliche Prüfungen und Vorsorgender Bodenschutz
    • Grundwassermonitoring
    • Altlastenauskünfte und Altlastenmanagement
    • Notwasserbrunnen
    • Überwachung Grundwassersanierung
    • Kontrollen Wasserschutzgebiets-VO
    • Bescheide zu Wasserentnahmen
    • Kontrolle von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
    • Entscheidungen zum Gemeingebrauch  von Gewässern
    • wasserverkehrsrechtliche Entscheidungen
    • Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
    • Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Planungen und Ausbauvorhaben
    • die Wasserentnahmen aus Gewässern und Grundwasser (z.B. Errichtung von Brunnen)
    • Bohrungen
    • Erdwärmesonden
    • bauliche Anlagen an Gewässern (z.B. Stege) 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Stichwörter

    Bodenschutz, Immissionsschutz, Landschaftspflege, Naturschutz, Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde, Umweltplanung, Wasserschutz

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat Dez. 43

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Hochwasserschutz, Hochwassergefahren, Gefahrenabwehr, Gefahr, Hochwasserrisikogebiete, Hochwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de