Kinderschutz Koordinierung

    Kinderschutz Koordinierung

    Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.

    Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.

    Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kinderschutz Koordinierung - LK MSE

    "Frühe Hilfen" haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sind mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz erstmals gesetzlich verankert. Sie bieten einen neuen, präventiven Ansatz, um das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von allen Kindern zu ermöglichen. "Frühe Hilfen" sind passgenaue Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Durch die "Frühen Hilfen" können Angebote und Maßnahmen u.a. aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung weiterentwickelt werden. Dies geschieht u. a. in multiprofessionellen Netzwerken "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz." Die Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des "Fonds Frühe Hilfen" finanziert die Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen", welche beim Jugendamt eingerichtet wurde. Diese plant und steuert die gesamte Netzwerkarbeit "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" im gesamten Landkreis und fördert Maßnahmen und Projekte zum flächendeckenden Ausbau von präventiven niedrigschwelligen  Angeboten der Frühen Hilfen.

    In unserem Landkreis gibt es vier regionale Netzwerke "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" in den Planungsräumen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und der Stadt Neubrandenburg sowie ein übergeordnetes Verbundnetzwerk, welches alle vereint - das "VerbundNetzwerkFrüheHilfenundKinderschutz Mecklenburgische Seenplatte" mit dem Vorsitzenden Matthias Brandt, Direktor des Amtsgerichtes Neubrandenburg und der Stellvertreterin Marion Schild, stellv. Jugendamtsleiterin und Leiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen.

    Das Thema Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Netzwerkkoordinatorinnen Frühe Hilfen. Die Homepage https://www.vnfhk-mse.de  besteht aus einer allgemeinen Informationsseite für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner und weitere Seiten mit weiterführenden Informationen für Fachkräfte. Auf dieser Seite sind u.a. anregende Fachvorträge aus den unterschiedlichen Fachtagen, Termine von geplanten Netzwerksitzungen, Informationen zu Veranstaltungen von Institutionen und Einrichtungen des Landkreises zu finden. Weiterhin wurden Verlinkungen zu anderen Webseiten der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner des Landkreises,  des Landes MV und des Bundes eingerichtet. Die Verlinkung auf den Seiten der Netzwerke "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" sowie weitere Verlinkungen der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner  werden regelmäßig durch die Pressestelle der Kreisverwaltung und der Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" geprüft.

    Anschrift:

    VerbundNetzwerk Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz Mecklenburgische Seenplatte

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Regionalstandort Neubrandenburg
    An der Hochstraße 1
    17036 Neubrandenburg

    Vorsitzender: Matthias Brandt, Direktor des Amtsgericht Neubrandenburg
    Stellvertreterin: Marion Schild, stellv. Jugendamtsleiterin und Leiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen  

    zuständige Stelle

    Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern (Referat IX 230 - Familienpolitik)
    Landeskoordinierungsstelle Fonds Frühe Hilfen

    Hausanschrift: Werderstraße 124
    19055 Schwerin

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Jugendförderung / Frühe Hilfen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5325

    Fax: +49 395 57087-65957

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Kindesentwicklung, Kindeswohl, Erziehungsverantwortung, Erziehungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de