Kinderschutz Koordinierung
Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.
Beschreibung
Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.
Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.
Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kinderschutz Koordinierung - LK MSE
"Frühe Hilfen" haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sind mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz erstmals gesetzlich verankert. Sie bieten einen neuen, präventiven Ansatz, um das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von allen Kindern zu ermöglichen. "Frühe Hilfen" sind passgenaue Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Durch die "Frühen Hilfen" können Angebote und Maßnahmen u.a. aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung weiterentwickelt werden. Dies geschieht u. a. in multiprofessionellen Netzwerken "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz." Die Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des "Fonds Frühe Hilfen" finanziert die Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen", welche beim Jugendamt eingerichtet wurde. Diese plant und steuert die gesamte Netzwerkarbeit "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" im gesamten Landkreis und fördert Maßnahmen und Projekte zum flächendeckenden Ausbau von präventiven niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen.
In unserem Landkreis gibt es vier regionale Netzwerke "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" in den Planungsräumen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und der Stadt Neubrandenburg sowie ein übergeordnetes Verbundnetzwerk, welches alle vereint - das "VerbundNetzwerkFrüheHilfenundKinderschutz Mecklenburgische Seenplatte" mit dem Vorsitzenden Matthias Brandt, Direktor des Amtsgerichtes Neubrandenburg und der Stellvertreterin Marion Schild, stellv. Jugendamtsleiterin und Leiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen.
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Netzwerkkoordinatorinnen Frühe Hilfen. Die Homepage https://www.vnfhk-mse.de besteht aus einer allgemeinen Informationsseite für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner und weitere Seiten mit weiterführenden Informationen für Fachkräfte. Auf dieser Seite sind u.a. anregende Fachvorträge aus den unterschiedlichen Fachtagen, Termine von geplanten Netzwerksitzungen, Informationen zu Veranstaltungen von Institutionen und Einrichtungen des Landkreises zu finden. Weiterhin wurden Verlinkungen zu anderen Webseiten der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner des Landkreises, des Landes MV und des Bundes eingerichtet. Die Verlinkung auf den Seiten der Netzwerke "Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz" sowie weitere Verlinkungen der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner werden regelmäßig durch die Pressestelle der Kreisverwaltung und der Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" geprüft.
Anschrift:
VerbundNetzwerk Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Vorsitzender: Matthias Brandt, Direktor des Amtsgericht Neubrandenburg
Stellvertreterin: Marion Schild, stellv. Jugendamtsleiterin und Leiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
zuständige Stelle
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Jugendförderung / Frühe Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linien:- Bus: 2
- Bus: 22
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-5325
Fax: +49 395 57087-65957
Kontaktperson
Martina Schulz
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087537 5
E-Mail: Martina.Schulz@lk-seenplatte.de
Annette Zierl
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087529 8
E-Mail: Annette.Zierl@lk-seenplatte.de
Tommy Willert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087550 5
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Tommy.Willert@lk-seenplatte.de
Juliane John
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport - Familienpolitik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-19235
Voraussetzungen
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019
Stichwörter
Erziehungsrecht, Erziehungsverantwortung, Kindeswohl, Kindesentwicklung