Kinderschutz Koordinierung

    Kinderschutz Koordinierung

    Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.

    Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.

    Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern (Referat IX 230 - Familienpolitik)
    Landeskoordinierungsstelle Fonds Frühe Hilfen

    Hausanschrift: Werderstraße 124
    19055 Schwerin

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

    Beschreibung

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen bei Problemen in der Familie oder Schwierigkeiten bei der eigenen Lebensgestaltung bei. Es kann sich dabei um Schulprobleme, Erziehungsprobleme, Probleme, die sich aus Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben, psychische Auffälligkeiten, "Stress zu Hause" und vieles mehr handeln. Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.

    Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

    • informieren allgemein, z.B. über sozialräumliche Leistungen und Hilfsangebote der Jugendhilfe in Schwerin
    • beraten mit dem Ziel, Familien wirksam zu unterstützen
    • beraten in Fragen zur Gestaltung von Umgang und Sorgerecht
    • vermitteln und begleiten erzieherische Hilfen
    • wirken im Verfahren bei den Familiengerichten mit
    • wachen über das Wohl von Kindern und Jugendlichen

    Die Planung sowie die Bedarfsfeststellung erzieherischer Hilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Stichwörter

    Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Kindesentwicklung, Kindeswohl, Erziehungsverantwortung, Erziehungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de