Kinderschutz Koordinierung
Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.
Beschreibung
Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.
Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.
Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.
zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern (Referat IX 230 - Familienpolitik)
Landeskoordinierungsstelle Fonds Frühe Hilfen
Hausanschrift: Werderstraße 124
19055 Schwerin
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Beschreibung
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen bei Problemen in der Familie oder Schwierigkeiten bei der eigenen Lebensgestaltung bei. Es kann sich dabei um Schulprobleme, Erziehungsprobleme, Probleme, die sich aus Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben, psychische Auffälligkeiten, "Stress zu Hause" und vieles mehr handeln. Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
- informieren allgemein, z.B. über sozialräumliche Leistungen und Hilfsangebote der Jugendhilfe in Schwerin
- beraten mit dem Ziel, Familien wirksam zu unterstützen
- beraten in Fragen zur Gestaltung von Umgang und Sorgerecht
- vermitteln und begleiten erzieherische Hilfen
- wirken im Verfahren bei den Familiengerichten mit
- wachen über das Wohl von Kindern und Jugendlichen
Die Planung sowie die Bedarfsfeststellung erzieherischer Hilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Bereitschaftsdienst des Fachdienstes Jugend
Telefon Festnetz: +49 385 545-4444
Frau Melanie Kopp (Koordinatorin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2058
E-Mail: mkopp@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Stichwörter
Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Voraussetzungen
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019
Stichwörter
Kindesentwicklung, Kindeswohl, Erziehungsverantwortung, Erziehungsrecht