Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
Beschreibung
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).
zuständige Stelle
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5107(Frau Lischke (FGL))
E-Mail: klischke@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Jenna Giese (Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften)
Telefon Festnetz: 03871 722-5256
E-Mail: j.giese@kreis-lup.de
Frau Kirsten Marten (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 03871 722-5146
E-Mail: Kirsten.Marten@kreis-lup.de
Frau Stefanie Cordes (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5117
E-Mail: stefanie.cordes@kreis-lup.de
Frau Madlin Thiel (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG))
Telefon Festnetz: 03871 722-5140
E-Mail: thiel@kreis-lup.de
Frau Anne Wendel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5266
E-Mail: a.wendel@kreis-lup.de
Frau Maria Bartels (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5265
E-Mail: m.bartels@kreis-lup.de
Stichwörter
Negativtest, Sorgerechtserklärung, Unterhaltsvorschuss, UVG, Vaterschaftsanerkennung
erforderliche Unterlagen
Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
- Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
Voraussetzungen
Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:
bei minderjährigen Kindern:
- der allein sorgeberechtigte Elternteil
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
das/die Kind(er) lebt(en)
bei volljährigen Kindern:
- das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019