Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    Beschreibung

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).

    zuständige Stelle

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-5107(Frau Lischke (FGL))

    E-Mail: klischke@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Frau Jenna Giese (Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften)

      Telefon Festnetz: 03871 722-5256

      E-Mail: j.giese@kreis-lup.de

    • Frau Kirsten Marten (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 03871 722-5146

      E-Mail: Kirsten.Marten@kreis-lup.de

    • Frau Madlin Thiel (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG))

      Telefon Festnetz: 03871 722-5140

      E-Mail: thiel@kreis-lup.de

    • Frau Stefanie Cordes (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 03871 722-5117

      E-Mail: stefanie.cordes@kreis-lup.de

    Stichwörter

    Negativtest, Sorgerechtserklärung, Unterhaltsvorschuss, UVG, Vaterschaftsanerkennung

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

    • Gültiges Personaldokument
    • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
    • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
    • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

    Voraussetzungen

    Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

    bei minderjährigen Kindern:

    • der allein sorgeberechtigte Elternteil
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
      das/die Kind(er) lebt(en)

    bei volljährigen Kindern:

    • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English