Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
Beschreibung
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).
zuständige Stelle
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
Ansprechpartner
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Für Beurkundungen ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Fax: 03841 3040-5199
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Kontaktperson
Frau E. Sack (Fachgebietsleitung Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85110
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5110
E-Mail: E.Sack@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Bräsch (Amtsvormund)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5117
Fax: +49 3841 3040-85117
E-Mail: S.Braesch@nordwestmecklenburg.de
Frau R. Fürle (Amtsvormund)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85115
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5115
E-Mail: R.Fuerle@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Jawinski (Amtsvormund)
Frau J. Rolle (Amtsvormund)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85120
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5120
E-Mail: J.Rolle@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Willmann (Amtsvormund)
Frau C. Bartelt (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5123
Fax: +49 3841 3040-85123
E-Mail: C.Bartelt@nordwestmecklenburg.de
Frau J. Betker (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85124
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5124
E-Mail: J.Betker@nordwestmecklenburg.de
Frau C. Brauer (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85121
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5121
E-Mail: C.Brauer@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Gromulies (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnungen und -beratungen)
Frau K. Kraack (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5119
Fax: +49 3841 3040-85199
E-Mail: K.Kraack@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Lawal (Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5133
Fax: +49 3841 3040-85133
E-Mail: D.Lawal@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
- Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
Voraussetzungen
Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:
bei minderjährigen Kindern:
- der allein sorgeberechtigte Elternteil
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
das/die Kind(er) lebt(en)
bei volljährigen Kindern:
- das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019