Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    Beschreibung

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).

    zuständige Stelle

    Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65957

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5694

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

    • Gültiges Personaldokument
    • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
    • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
    • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

    Voraussetzungen

    Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

    bei minderjährigen Kindern:

    • der allein sorgeberechtigte Elternteil
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
      das/die Kind(er) lebt(en)

    bei volljährigen Kindern:

    • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 27.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English