Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.
Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde
- der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständigkeit
untere Naturschutzbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Abgrabungen, Alleenschutz, Artenschutz, Aufschüttungen, baumfallgenehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Biotope, CC Kontrollen, Eingriffsregelung, GIS, Landschaftspflege, Landschaftsschutzgebiete, Natur, Natura 2000, Naturschutz, Naturschutzgebiete, naturschutzrechtliche Stellungsnahme, Ökokonten, Planfeststellungsverfahren, Schutzgebiete
erforderliche Unterlagen
- Anzeige der Errichtung
- ggf. Lageplan
- ggf. Fotos vom Tiergehege und sonstigen Einrichtungen
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
- Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
- Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
- Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
- Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Fristen
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges
Kosten
- Für die Anzeige werden keine Kosten berechnet.
- Kostenrahmen für mögliche Anordnungen im Rahmen der Anzeige: 60,00 - 900,00 EUR
- Die Kosten sind abhängig von der Komplexität der Entscheidung, dem entstandenen Verwaltungsaufwand und dem Wert und der Bedeutung, welche die Anordnung für den Adressaten hat.
Dokumente
Eingehend
Fotodokumentation
Dokumenttyp: Lichtbild
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan
Dokumenttyp: Bericht
Benötigte Signatur: Keine Signatur
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022
Stichwörter
Tierhaltung, Artenschutz, Wildtierhaltung, Gehegewild