Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:
Biotope:
- naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
- naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
- Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken.
Geotope:
- Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
- Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
- offene Binnendünen und Kliffranddünen,
- Kliffs und Haken.
zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörden
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Zum Schutz von Natur und Landschaft ist die Naturschutzbehörde eigenständig nach Außen und behördenintern als Träger öffentlicher Belange tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr J. Berchtold-Micheel (Sachbearbeiter Artenschutz, Biotopschutz, Natura 2000, Cross-Compliance)
Frau A. Hendler (Sachbearbeiterin Widersprüche im Verwaltungsverfahren)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6636
Fax: +49 3841 3040-86636
E-Mail: A.Hendler@nordwestmecklenburg.de
Frau C. Radom (Sachbearbeiterin Naturschutz, Anfragen, Datenpflege, allgemeine Verwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-86633
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6633
E-Mail: C.Radom@nordwestmecklenburg.de
Herr R. Höpel (Fachgebietsleitung Untere Naturschutzbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6630
Fax: +49 3841 3040-86630
E-Mail: R.Hoepel@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
formloses Antragsverfahren
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Verfahrens
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens und vom Wert und der Bedeutung der Angelegenheit, die diese für den Antragsteller hat.: Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 3000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Informationen zu geschützten Biotopen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.06.2019