Biotop Schutz

    Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Beschreibung

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
    Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

    Biotope:

    • naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
    • naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
    • Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken.

    Geotope:

    • Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
    • Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
    • offene Binnendünen und Kliffranddünen,
    • Kliffs und Haken.

    zuständige Stelle

    Untere Naturschutzbehörden

    Zuständigkeit

    Untere Naturschutzbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Zum Schutz von Natur und Landschaft ist die Naturschutzbehörde eigenständig nach Außen und behördenintern als Träger öffentlicher Belange tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    formloses Antragsverfahren

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Komplexität des Verfahrens

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens und vom Wert und der Bedeutung der Angelegenheit, die diese für den Antragsteller hat.: Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 3000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu geschützten Biotopen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de