Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.
Beschreibung
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung: Verweis auf Biosphärenreservate Schaalsee
Achtung:
Für das Gebiet des UNESCO-Biosphärenreservats Schaalsee ist das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe als untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig.
Das Biosphärenreservat umfasst sowohl Flächen im Landkreis Ludwigslust-Parchim als auch im Landkreis Nordwestmecklenburg und ist auf der Karte gekennzeichnet.
zuständige Stelle
gemäß gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Zum Schutz von Natur und Landschaft ist die Naturschutzbehörde eigenständig nach Außen und behördenintern als Träger öffentlicher Belange tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau G. Hamann (Sachbearbeiterin Eingriffsregelung, Baumschutz und Alleen)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-86637
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6637
E-Mail: G.Hamann@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Hendler (Sachbearbeiterin Widersprüche im Verwaltungsverfahren)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6636
Fax: +49 3841 3040-86636
E-Mail: A.Hendler@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Michaelis (Sachbearbeiterin Eingriffsregelung, Baumschutz und Alleen)
Frau C. Radom (Sachbearbeiterin Naturschutz, Anfragen, Datenpflege, allgemeine Verwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-86633
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6633
E-Mail: C.Radom@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
wie im Gesetz geregelt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
formloses Antragsverfahren
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Vorhabens
Kosten
Gemäß der Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung M-V
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur
Bemerkungen
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 26.06.2019
Stichwörter
Eingriffsregelung