Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen

    Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.

    Beschreibung

    Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung: Verweis auf Biosphärenreservate Schaalsee

    Achtung: 

    Für das Gebiet des UNESCO-Biosphärenreservats Schaalsee ist das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe  als untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig. 

    Das  Biosphärenreservat umfasst sowohl Flächen im Landkreis Ludwigslust-Parchim als auch im Landkreis Nordwestmecklenburg und ist auf der Karte gekennzeichnet. 

    zuständige Stelle

    gemäß gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen

    Zuständigkeit

    Untere Naturschutzbehörden

    Ansprechpartner

    Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Zum Schutz von Natur und Landschaft ist die Naturschutzbehörde eigenständig nach Außen und behördenintern als Träger öffentlicher Belange tätig.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    wie im Gesetz geregelt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    formloses Antragsverfahren

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Komplexität des Vorhabens

    Kosten

    Gemäß der Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung M-V

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur

    Bemerkungen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 26.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Eingriffsregelung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English