• Hohen Sprenz (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen

Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.

Beschreibung

Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.

zuständige Stelle

gemäß gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen

Zuständigkeit

Untere Naturschutzbehörden

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege

Adresse

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

E-Mail: UMWELTAMT@LKROS.DE(UMWELTAMT@LKROS.DE)

Fax: +49 3843 755-66802

Telefon Festnetz: +49 3843 755-66999

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Naturschutzgenehmigung nach § 40 Naturschutzausführungsgesetz M-V

Version

Technisch erstellt am 02.09.2019

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

keine

Voraussetzungen

wie im Gesetz geregelt

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

formloses Antragsverfahren

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Vorhabens

Kosten

Gemäß der Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung M-V

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Weitere Informationen

Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur

Bemerkungen

keine

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 26.06.2019

Version

Technisch erstellt am 27.06.2019

Technisch geändert am 05.08.2024

Stichwörter

Eingriffsregelung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021