Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.
Beschreibung
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Eingriffe in Natur und Landschaft - Genehmigung - LK MSE
Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V: https://www.kompensationsflaechen-mv.de/wiki/index.php/Hauptseite
Das Verzeichnis dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und den zugehörigen Flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern
zuständige Stelle
gemäß gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Natur- und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: 11/12 (dat Bus)
- Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Thomas Rehm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087432 8
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Thomas.Rehm@lk-seenplatte.de
Martin Windt
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087323 6
E-Mail: Martin.Windt@lk-seenplatte.de
Tobias Anders
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087252 4
E-Mail: Tobias.Anders@lk-seenplatte.de
Johanna Schubert
Anne-Sophie Rocher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087432 6
Oliver Hohn
Urte Knüppel
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
wie im Gesetz geregelt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
formloses Antragsverfahren
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Vorhabens
Kosten
Gemäß der Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung M-V
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur
Bemerkungen
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 26.06.2019
Stichwörter
Eingriffsregelung