befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Urlaubsfischereischein genehmigen bzw. verlängern

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

    Beschreibung

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

    Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Blutstr. 5

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnung-sicherheit@parchim.de(Angelegenheiten Ordnung und Sicherheit)

    E-Mail: fundbuero@parchim.de(Fundbüro)

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Weiß, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung des Antrages
    • Zahlung der Gebühr
    • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • ca. 5 Tage
    • bei persönlichem Erscheinen: sofort

    Kosten

    • 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
    • 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.

    Dokumente

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Touristenfischereischein_Unterlagen

    Eingehend

    Fischereiausweis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Bezeichnung: Bei der Verlängerung eines vorhandenen Fischereischeines kann dieser hier hochgeladen werden.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.06.2019 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Touristenfischereischein Angeln Urlaub Freizeit Urlaubsfischereischein Urlauberfischereischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)