befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

    Beschreibung

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

    Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Fax: 038372 75075

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Kontaktperson

    • Herr René König (Amtsvorsteher; Bürgermeister)
      Postanschrift

      Maria-Seidel-Straße 3

      17459 Koserow

      Telefon Festnetz: 038375 2640(Amt Usedom-Süd, Bürgeramt Koserow)

      Telefon Festnetz: 038375 26420(Büro Bürbermeister)

      Telefon Festnetz: 038372 7500(Amt Usedom-Süd, Stadt-Usedom)

      Fax: 038375 26444

    • Herr Rene Bergmann (Leitender Verwaltungsbeamter)

      Telefon Festnetz: 038372 750-10

      E-Mail: info@amtusedom.de

    Internet

    Formulare

    Touristenfischereischein_Erstausstellung_Verlängerung

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung des Antrages
    • Zahlung der Gebühr
    • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • ca. 5 Tage
    • bei persönlichem Erscheinen: sofort

    Kosten

    • 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
    • 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Touristenfischereischein Angeln Urlaub Freizeit Urlaubsfischereischein Urlauberfischereischein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de