befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

    Beschreibung

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

    Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1244

    17302 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 85

    17309 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

    Kontakt

    Fax: 03973 251199

    Telefon Festnetz: 03973 2510

    E-Mail: stadt.pasewalk@pasewalk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Pasewalk

    Empfänger: Stadt Pasewalk

    IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Formulare

    Touristenfischereischein_Erstausstellung_Verlängerung

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung des Antrages
    • Zahlung der Gebühr
    • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • ca. 5 Tage
    • bei persönlichem Erscheinen: sofort

    Kosten

    • 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
    • 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Touristenfischereischein Angeln Urlaub Freizeit Urlaubsfischereischein Urlauberfischereischein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de