Urlaubsfischereischein genehmigen bzw. verlängern
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.
Beschreibung
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.
Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Am Stettiner Haff
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle) Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Kontakt
Telefon Festnetz: 039779 264-0(Hauptsitz)
Telefon Festnetz: 039771 203-28(Außenstelle Ueckermünde)
Fax: 039779 26442(Hauptsitz)
Fax: 039771 203-16(Außenstelle Ueckermünde)
E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de(Hauptsitz)
Internet
Formulare
Touristenfischereischein_Erstausstellung_Verlängerung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Tage
- bei persönlichem Erscheinen: sofort
Kosten
- 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
- 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.
Dokumente
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Touristenfischereischein_Unterlagen
Eingehend
Fischereiausweis
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023
Stichwörter
Touristenfischereischein Angeln Urlaub Freizeit Urlaubsfischereischein Urlauberfischereischein