befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

    Beschreibung

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

    Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Adresse

    Hausanschrift

    von-Pentz-Allee 7

    17166 Teterow

    Hausanschrift

    Neue Straße 1

    17168 Jördenstorf

    -Verwaltungsstelle Jördenstorf-

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03996 12800

    Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)

    Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)

    Fax: 03996 128025

    E-Mail: info@amt-ms.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

    IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

    IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50

    BIC: GENODEF1MAL

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin

    Formulare

    Touristenfischereischein_Erstausstellung_Verlängerung

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung des Antrages
    • Zahlung der Gebühr
    • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • ca. 5 Tage
    • bei persönlichem Erscheinen: sofort

    Kosten

    • 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
    • 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Touristenfischereischein Angeln Urlaub Freizeit Urlaubsfischereischein Urlauberfischereischein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de