Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Angriffe durch Tiere melden

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

    Beschreibung

    Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.

    zuständige Stelle

    • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt
    • Polizei

    Zuständigkeit

    • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt
    • Polizei

    Ansprechpartner

    Amt Am Peenestrom

    Aktuelles

    Das Amt Am Peenestrom mit den Städten Wolgast und Lassan sowie den Gemeinden Zemitz und Buggenhagen auf der Festlandseite und den Gemeinden Sauzin, Krummin und Lütow auf der Insel Usedom. Geschäftsführend tätig und Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolgast.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    17438 Wolgast

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03836 2510

    Fax: 03836 251100

    E-Mail: info@wolgast.de

    Bankverbindung

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Neubrandenburg

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50

    BIC: GENODEF1ANK

    Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegenbenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

    Fristen

    Anzeige so schnell wie möglich

    Bearbeitungsdauer

    bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug

    Unterstützende Institutionen

    • Polizei,
    • Veterinärsamt,
    • Rettungsdienst/Feuerwehr

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 28.09.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Haustiere, gefährliche Hunde, Spielen und Raufen von Hunden, Hundehalterverordnung, Schärfe, Aggressivität beim Hund, Verkehrsunfall, Biss, Listenhund, Gefahr, Beißvorfälle, plötzliches Losreißen, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Wildtiere, Hunde, Bissigkeit, Anspringen von größeren Hunden, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Gefährdung von Menschen, Kampfhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)