Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Angriffe durch Tiere melden

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

    Beschreibung

    Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.

    zuständige Stelle

    • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt
    • Polizei

    Zuständigkeit

    • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt
    • Polizei

    Ansprechpartner

    32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Fischereischeinprüfung Antrag auf Zuwendung für Kastration bzw. Sterilisation Fischereischein auf Lebenszeit Fischereischein befristet Informationsblatt Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4343(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Drohnenflugerlaubnisse, Gefahrenabwehr)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4344(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4347(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4370(Abteilungsleitung)

    Fax: +49 3834 8536-4103

    E-Mail: allgemeine.ordnung@greifswald.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2016 (von: Meisel, Dr.-Ing. Michael)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegenbenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

    Fristen

    Anzeige so schnell wie möglich

    Bearbeitungsdauer

    bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug

    Unterstützende Institutionen

    • Polizei,
    • Veterinärsamt,
    • Rettungsdienst/Feuerwehr

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 28.09.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Haustiere, gefährliche Hunde, Spielen und Raufen von Hunden, Hundehalterverordnung, Schärfe, Aggressivität beim Hund, Verkehrsunfall, Biss, Listenhund, Gefahr, Beißvorfälle, plötzliches Losreißen, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Wildtiere, Hunde, Bissigkeit, Anspringen von größeren Hunden, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Gefährdung von Menschen, Kampfhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)