Angriffe durch Tiere melden
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
Beschreibung
Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.
Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
zuständige Stelle
- örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt
- Polizei
Zuständigkeit
- örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt
- Polizei
Ansprechpartner
Für Anklam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegenbenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
- Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
- Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
- Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
- Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
Fristen
Anzeige so schnell wie möglich
Bearbeitungsdauer
bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug
Unterstützende Institutionen
- Polizei,
- Veterinärsamt,
- Rettungsdienst/Feuerwehr
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.05.2019
Stichwörter
Haustiere, gefährliche Hunde, Spielen und Raufen von Hunden, Hundehalterverordnung, Schärfe, Aggressivität beim Hund, Verkehrsunfall, Biss, Listenhund, Gefahr, Beißvorfälle, plötzliches Losreißen, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Wildtiere, Hunde, Bissigkeit, Anspringen von größeren Hunden, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Gefährdung von Menschen, Kampfhund