Übernachtungssteuer bezahlen

    Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

    Beschreibung

    Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr - Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    Fax: 038828 330-175

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2015

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Stichwörter

    Beherbergungssteuer, Bettensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021