Übernachtungssteuer bezahlen

    Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

    Beschreibung

    Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Nord-Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Str. 37

    18551 Sagard

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag      09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 16.00 Uhr Ausnahmeregelung: Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038302 800-0

    Fax: 038302 800145

    E-Mail: office@amt-nord-ruegen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Beherbergungssteuer, Bettensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)