Übernachtungssteuer bezahlen
Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Beschreibung
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
Ihre zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt Warnow-West
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Leif Kaiser (Amtsvorsteher)
Herr Jörg Blotenberg (Fachperson für Datenschutz)
Telefon Festnetz: 038207 633-51
E-Mail: j.blotenberg@warnow-west.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung
Rechtsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Rechtsbehelf
Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019
Stichwörter
Beherbergungssteuer, Bettensteuer