Übernachtungssteuer bezahlen
Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Beschreibung
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
Ihre zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Stabstelle Tourismus/Kultur/Presse
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 29 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Drews (Abteilungsleiter)
Internet
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Rechtsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Rechtsbehelf
Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019
Stichwörter
Beherbergungssteuer, Bettensteuer