Kurabgabe
Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Beschreibung
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Hinweise für Ueckermünde: Kurabgabe
Vom 01. Mai bis 30. September wird im Seebad Ueckermünde Kurabgabe erhoben. Wenn Sie Ihren Kurabgabebeitrag entrichtet haben, so seien Sie versichert, dass Ihnen dieser Betrag unmittelbar zugutekommt. Es wurde viel investiert im Seebad Ueckermünde: in einen gepflegten Strand mit Park nach altem Vorbild, in eine attraktive Altstadt und viele Freizeitangebote. Die Kurabgabe deckt nur einen Bruchteil dieser Kosten, trägt aber dazu bei, dass das vorhandene Niveau beibehalten und erweitert werden kann. Beispielhaft seien einige Ausgaben genannt.
- Finanzierung des Tierparks und des Haffmuseums
- Rettungsschwimmereinsatz am Strand und Säuberung des Strandes
- Unterhaltung der Rad- und Wanderwege
- Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen
- Unterhaltung der öffentlichen WC-Anlagen
- touristische Wegweiser
- Unterhaltung der Tourist-Information
Kurkarteninhaber erhalten folgende Leistungen kostenfrei:
- Begrüßungsvormittag mit Kinderbeschäftigung (ca. 45 bis 60 Minuten)
- Erhalt eines Ortsplanes
- 30 Minuten Nutzung eines PC in der Stadtbibliothek
- Eintritt ins Haffmuseum
- Geschichten aus dem Minitheater für Kinder im Haffmuseum
- Informationsmaterial
Ermäßigungen gibt es außerdem in der Stadtbibliothek und beim Erwerb ausgewählter Souvenirs.
Vom 01. Mai bis 30. September wird im Seebad Ueckermünde Kurabgabe erhoben. Wenn Sie Ihren Kurabgabebeitrag entrichtet haben, so seien Sie versichert, dass Ihnen dieser Betrag unmittelbar zugutekommt. Es wurde viel investiert im Seebad Ueckermünde: in einen gepflegten Strand mit Park nach altem Vorbild, in eine attraktive Altstadt und viele Freizeitangebote. Die Kurabgabe deckt nur einen Bruchteil dieser Kosten, trägt aber dazu bei, dass das vorhandene Niveau beibehalten und erweitert werden kann. Beispielhaft seien einige Ausgaben genannt.
- Finanzierung des Tierparks und des Haffmuseums
- Rettungsschwimmereinsatz am Strand und Säuberung des Strandes
- Unterhaltung der Rad- und Wanderwege
- Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen
- Unterhaltung der öffentlichen WC-Anlagen
- touristische Wegweiser
- Unterhaltung der Tourist-Information
Kurkarteninhaber erhalten folgende Leistungen kostenfrei:
- Begrüßungsvormittag mit Kinderbeschäftigung (ca. 45 bis 60 Minuten)
- Erhalt eines Ortsplanes
- 30 Minuten Nutzung eines PC in der Stadtbibliothek
- Eintritt ins Haffmuseum
- Geschichten aus dem Minitheater für Kinder im Haffmuseum
- Informationsmaterial
Ermäßigungen gibt es außerdem in der Stadtbibliothek und beim Erwerb ausgewählter Souvenirs.
zuständige Stelle
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
Zuständigkeit
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
Ansprechpartner
Ueckermünde Stadt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
230 Finanzangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 039771 28453
Rechtsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)
Rechtsbehelf
Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Kosten
Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019
Stichwörter
Kneipp-Heilbad, Kurtaxe, Kommunalabgabengesetz, KAG, Heilbad, Seebad, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkannter Kurort, Seeheilbad, Kneipp-Kurort