Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

    Hinweise für Ueckermünde: Kurabgabe

    Vom 01. Mai bis 30. September wird im Seebad Ueckermünde Kurabgabe erhoben. Wenn Sie Ihren Kurabgabebeitrag entrichtet haben, so seien Sie versichert, dass Ihnen dieser Betrag unmittelbar zugutekommt. Es wurde viel investiert im Seebad Ueckermünde: in einen gepflegten Strand mit Park nach altem Vorbild, in eine attraktive Altstadt und viele Freizeitangebote. Die Kurabgabe deckt nur einen Bruchteil dieser Kosten, trägt aber dazu bei, dass das vorhandene Niveau beibehalten und erweitert werden kann. Beispielhaft seien einige Ausgaben genannt.

    • Finanzierung des Tierparks und des Haffmuseums
    • Rettungsschwimmereinsatz am Strand und Säuberung des Strandes
    • Unterhaltung der Rad- und Wanderwege
    • Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen
    • Unterhaltung der öffentlichen WC-Anlagen
    • touristische Wegweiser
    • Unterhaltung der Tourist-Information

    Kurkarteninhaber erhalten folgende Leistungen kostenfrei:

    • Begrüßungsvormittag mit Kinderbeschäftigung (ca. 45 bis 60 Minuten)
    • Erhalt eines Ortsplanes
    • 30 Minuten Nutzung eines PC in der Stadtbibliothek
    • Eintritt ins Haffmuseum
    • Geschichten aus dem Minitheater für Kinder im Haffmuseum
    • Informationsmaterial

    Ermäßigungen gibt es außerdem in der Stadtbibliothek und beim Erwerb ausgewählter Souvenirs.

    Vom 01. Mai bis 30. September wird im Seebad Ueckermünde Kurabgabe erhoben. Wenn Sie Ihren Kurabgabebeitrag entrichtet haben, so seien Sie versichert, dass Ihnen dieser Betrag unmittelbar zugutekommt. Es wurde viel investiert im Seebad Ueckermünde: in einen gepflegten Strand mit Park nach altem Vorbild, in eine attraktive Altstadt und viele Freizeitangebote. Die Kurabgabe deckt nur einen Bruchteil dieser Kosten, trägt aber dazu bei, dass das vorhandene Niveau beibehalten und erweitert werden kann. Beispielhaft seien einige Ausgaben genannt.

    • Finanzierung des Tierparks und des Haffmuseums
    • Rettungsschwimmereinsatz am Strand und Säuberung des Strandes
    • Unterhaltung der Rad- und Wanderwege
    • Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen
    • Unterhaltung der öffentlichen WC-Anlagen
    • touristische Wegweiser
    • Unterhaltung der Tourist-Information

    Kurkarteninhaber erhalten folgende Leistungen kostenfrei:

    • Begrüßungsvormittag mit Kinderbeschäftigung (ca. 45 bis 60 Minuten)
    • Erhalt eines Ortsplanes
    • 30 Minuten Nutzung eines PC in der Stadtbibliothek
    • Eintritt ins Haffmuseum
    • Geschichten aus dem Minitheater für Kinder im Haffmuseum
    • Informationsmaterial

    Ermäßigungen gibt es außerdem in der Stadtbibliothek und beim Erwerb ausgewählter Souvenirs.

    zuständige Stelle

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Zuständigkeit

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Ansprechpartner

    Ueckermünde Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bahn

    Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039771 2840

    Fax: 039771 28499

    E-Mail: rathaus@ueckermuende.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    230 Finanzangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bahn

    Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039771 28453

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Fröhlich, Antje)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Hinweise für Ueckermünde: Kurabgabe

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 03.07.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Kneipp-Heilbad, Kurtaxe, Kommunalabgabengesetz, KAG, Heilbad, Seebad, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkannter Kurort, Seeheilbad, Kneipp-Kurort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)