• Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Kurabgabe

Kurabgabe

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Beschreibung

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

zuständige Stelle

die Kurabgabe erhebende Gemeinde

Zuständigkeit

die Kurabgabe erhebende Gemeinde

Ansprechpartner

Steuern und Abgaben

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 1

23948 Klütz

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden.

Bankverbindung

Amt Klützer Winkel

Empfänger: Amt Klützer Winkel

IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

BIC: NOLADE21WIS

Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

Version

Technisch erstellt am 02.12.2020

Technisch geändert am 13.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)

Rechtsbehelf

Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

Fristen

Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Kosten

Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

Version

Technisch erstellt am 14.06.2019

Technisch geändert am 03.07.2023

Stichwörter

Heilbad, Kurtaxe, Luftkurort, Kneipp-Heilbad, staatlich anerkannter Kurort, Kneipp-Kurort, KAG, Seebad, Seeheilbad, staatlich anerkannter Erholungsort, Heilklimatischer Kurort, Kommunalabgabengesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021