Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

    zuständige Stelle

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Zuständigkeit

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Krakow am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038457 304-32

    Fax: 038457 304-10

    E-Mail: amtsleitung@krakow-am-see.de

    Bankverbindung

    Amt Krakow am See

    Empfänger: Amt Krakow am See

    IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 03.07.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Kneipp-Heilbad, Kurtaxe, Kommunalabgabengesetz, KAG, Heilbad, Seebad, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkannter Kurort, Seeheilbad, Kneipp-Kurort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)