Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

    zuständige Stelle

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Zuständigkeit

    die Kurabgabe erhebende Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Graal-Müritz - 2. Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ribnitzer Str. 21

    18181 Graal-Müritz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

    Bankverbindung

    Gemeinde Graal-Müritz

    Empfänger: Gemeinde Graal-Müritz

    IBAN: DE06 1305 0000 0275 2222 25

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Stichwörter

    Kassenangelegenheiten, Kasse

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2020

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Stichwörter

    Heilbad, Kurtaxe, Luftkurort, Kneipp-Heilbad, staatlich anerkannter Kurort, Kneipp-Kurort, KAG, Seebad, Seeheilbad, staatlich anerkannter Erholungsort, Heilklimatischer Kurort, Kommunalabgabengesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021