Kurabgabe
Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Beschreibung
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
zuständige Stelle
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
Zuständigkeit
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
Ansprechpartner
Residenzstadt Neustrelitz
Adresse
Postanschrift
Markt 1
17235 Neustrelitz
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Zugang über den Hof.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03981 4534-0
Fax: 03981 4534-109
Kontaktperson
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)
Rechtsbehelf
Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Kosten
Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019
Stichwörter
Heilklimatischer Kurort, staatlich anerkannter Erholungsort, Seeheilbad, Heilbad, Kneipp-Heilbad, staatlich anerkannter Kurort, Kurtaxe, Kommunalabgabengesetz, Seebad, Luftkurort, KAG, Kneipp-Kurort