Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Beschreibung
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
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- Binz
- Gemeindeverband Altenpleen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Barth (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Bergen auf Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Boizenburg-Land (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Crivitz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Darß/Fischland (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Dömitz-Malliß (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Eldenburg Lübz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Franzburg-Richtenberg (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Goldberg-Mildenitz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Grabow (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Hagenow-Land (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ludwigslust-Land (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Miltzow (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Mönchgut-Granitz (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neustadt-Glewe (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Niepars (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Nord-Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Parchimer Umland (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Plau am See (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Recknitz-Trebeltal (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ribnitz-Damgarten (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Sternberger Seenlandschaft (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stralendorf (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband West-Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
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zuständige Stelle
Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Kosten
Für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird können Kosten entstehen.
Gebühr Personenstandsurkunde 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 14.06.2019