Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz - LK MSE
Termine zur Belehrung über das Infektionsschutzgesetz: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Landkreis/Landratsamt/Fach%C3%A4mter/index.php?La=1&object=tx,2761.23694.1&kat=&kuo=2&sub=0
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unter: ifsg.belehrung@lk-seenplatte.de
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
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Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
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Kontaktperson
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E-Mail: Manuela.Luther@lk-seenplatte.de
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Hausanschrift
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Fax: 0395 5708765952
E-Mail: Ines.Wiedefeld@lk-seenplatte.de
Juliana Stöcker
Antje Veit
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087312 9
E-Mail: Antje.Veit@lk-seenplatte.de
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Fax: 0395 5708765952
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E-Mail: Sonja.Rakow@lk-seenplatte.de
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Fax: 0395 5708765952
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E-Mail: Ines.Staeglich@lk-seenplatte.de
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Kathrin Roloff
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E-Mail: Jonathan.Arlt@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gilt bundesweit. Sie kann somit in jedem Gesundheitsamt beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit, Referat 323 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2022
Stichwörter
Belehrung, IfSG, Infektion, Infektionsschutzbelehrung, Nachweis, Infektionsschutz, Gesundheitszeugnis, Lebensmittelhygiene, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Lebensmittel, Gesundheit, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Gesundheitsamt, Tätigkeit