Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen
Die kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden können die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums durch der/die Ministerpräsident/in beantragen.
Beschreibung
Im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Glückwunschkarte der Ministerpräsidentin in den Gemeinden mit ständigem Hauptwohnsitz gemeldete
- Ehepaare zur 50., 60., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, sofern die Ehe bis zum jeweils anstehenden Ehejubiläum ununterbrochen bestand. Bei einem am Jubiläumstag anhängigen Scheidungsverfahren wird die Voraussetzung nicht erfüllt.
- Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.
Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 50,00 überreicht.
Hinweise für Ludwigslust: Alters- und Ehejubiläum - Ehrung
Sollten Sie keine Übermittlung zu einem Alters- oder Ehejubiläum wünschen, können Sie einen Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre stellen. Dies können Sie persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt erledigen oder schriftlich per Antrag.
Sollten Sie keine Übermittlung zu einem Alters- oder Ehejubiläum wünschen, können Sie einen Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre stellen. Dies können Sie persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt erledigen oder schriftlich per Antrag.
zuständige Stelle
- Erstellung des Antrages: Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte
- Prüfung: Landesamt für innere Verwaltung
Zuständigkeit
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV)
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Führungszeugnis, Meldestelle, Meldewesen, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten, Passwesen, Personalausweis, Reisepass
Formulare
Voraussetzungen
- Ehejubiläum: Wiederkehr des 50., 60., 70., 75. Hochzeitstages
- Altersjubiläum: Erreichen des 90., 95., 100. Lebensjahres sowie danach jedes weitere Lebensjahr
Hinweise für Ludwigslust: Alters- und Ehejubiläum - Ehrung
Voraussetzung ist, dass keine Übermittlungssperre im Meldereister eingetragen ist. Sollte eine Übermittlungssperre eingetragen sein, Sie die Sperre aber nicht mehr wünschen, können Sie diese persönlich im Einwohnermeldeamt oder durch schriftliche Erklärung widerrufen.
Voraussetzung ist, dass keine Übermittlungssperre im Meldereister eingetragen ist. Sollte eine Übermittlungssperre eingetragen sein, Sie die Sperre aber nicht mehr wünschen, können Sie diese persönlich im Einwohnermeldeamt oder durch schriftliche Erklärung widerrufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden stellen bevorstehende Jubiläen rechtzeitig fest (bei Altersjubiläen anhand des Melderegisters; bei Ehejubiläen anhand der Angaben zum Personenstand aufgrund standesamtlicher Bestätigungen). Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen.
Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden beantragen anschließend die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung.
Die Glückwunschurkunden und gegebenenfalls die Geldgeschenke werden den Jubilaren regelmäßig in deren Wohnung am Ehrentag durch die Landrätin oder den Landrat oder die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister oder durch deren Beauftragte persönlich überreicht. Glückwunschurkunden und Geldgeschenke werden den Landräten und Oberbürgermeistern zugeleitet.
Fristen
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem Tag des Jubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 8 Wochen abhängig von der Bearbeitungszeit der einzelnen Stellen.
Kosten
Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.04.2019
Stichwörter
Auszeichnung, Orden, Altersjubiläum, Ehejubiläum, Ehrung