Kind bei Kindertagespflege anmelden
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Beschreibung
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.
Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5102(Herr Meier (FGL / stellv. FDL))
E-Mail: robert.meier@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Inika Schade (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5112
E-Mail: inika.schade@kreis-lup.de
Frau Sabine Drescher (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5103
E-Mail: sabine.drescher@kreis-lup.de
Frau Heide Blank (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5196
E-Mail: heide.blank@kreis-lup.de
Frau Mirella Leixnering (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5113
E-Mail: mirella.leixnering@kreis-lup.de
Frau Kerstin Gebert (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5116
E-Mail: Kerstin.Gebert@kreis-lup.de
Frau Sandy Hufnagel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5124
E-Mail: sandy.hufnagel@kreis-lup.de
Frau Daniela Kopischke (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5192
E-Mail: daniela.kopischke@kreis-lup.de
Frau Jana Hahn (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5259
E-Mail: jana.hahn@kreis-lup.de
Frau Sylvia Golein (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5114
E-Mail: sylvia.golein@kreis-lup.de
Frau Cornelia Harm (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5115
E-Mail: cornelia.harm@kreis-lup.de
Frau Evi Hackelberg (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5255
E-Mail: evi.hackelberg@kreis-lup.de
Frau Bärbel Jaap (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5258
E-Mail: baerbel.jaap@kreis-lup.de
Frau Anja Westphal (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5119
E-Mail: anja.westphal@kreis-lup.de
Frau Yvonne Schult (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5109
E-Mail: yvonne.schult@kreis-lup.de
Frau Simone Schumann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5120
E-Mail: simone.schumann@kreis-lup.de
Frau Annika Bordihn (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5121
E-Mail: a.bordihn@kreis-lup.de
Frau Corinna Friedrich-Leuschner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5123
Frau Ina Klüßendorf (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5126
E-Mail: ina.kluessendorf@kreis-lup.de
Frau Jennifer Hoffmann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5127
E-Mail: Hoffmann@kreis-lup.de
Stichwörter
Bedarfsprüfung, Elternbeitragsstützung, Kita, Verpflegungskosten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.
Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.
Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019
Stichwörter
Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Krippe, KITA, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege