Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Beschreibung

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.

    Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

    Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.

    Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Wirtschaftliche Kitaförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: KITA@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-51999

    Fax: +49 3843 755-51800

    Formulare

    Antrag auf Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes in einer Kindertagespflegestelle
    Arbeitgeberbescheinigung zur Bestätigung der bedarfsgerechten Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2017 (von: Lenz, Rene)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.

    Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.

    Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.

    Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019 (von: Gerloff, Claudia)

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Krippe, KITA, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)