Kind bei Kindertagespflege anmelden
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Beschreibung
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.
Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Förderung in Kindertagespflege Gewährung LK MSE
Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht gemäß § 6 Abs. 2 KiföG M-V ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz (bis 30 h wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegestelle.
Für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule kann bei Bedarf die Förderung in Kindertagespflege erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linien:- Bus: 2
- Bus: 22
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65957
Kontaktperson
Birgit Horn
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087442 5
E-Mail: Birgit.Horn@lk-seenplatte.de
Claudia Ehlert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087230 2
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Claudia.Ehlert@lk-seenplatte.de
Petra Nattermann
Berit Schröter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087524 7
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Berit.Schroeter@lk-seenplatte.de
Monika Müller
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087234 8
E-Mail: Monika.Mueller@lk-seenplatte.de
Peggy Schubotz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087442 6
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Peggy.Schubotz@lk-seenplatte.de
Maren-Svea Schiemann
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087519 3
E-Mail: maren.schiemann@lk-seenplatte.de
Beate Krey
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087524 6
E-Mail: Beate.Krey@lk-seenplatte.de
Birgitt Müller
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087511 3
E-Mail: Birgitt.Mueller@lk-seenplatte.de
Anke Vollbrecht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087528 5
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Anke.Vollbrecht@lk-seenplatte.de
Tilo Krüger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087521 1
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Tilo.Krueger@lk-seenplatte.de
Annette Schober
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087528 6
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Annette.Schober@lk-seenplatte.de
Mandy Suchanski
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087526 0
E-Mail: Mandy.Suchanski@lk-seenplatte.de
Janet Bahlke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087565 6
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Janet.Bahlke@lk-seenplatte.de
Laura Jeziorowski
Diana Kopperschmidt
Ricarda Wegner
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087511 7
E-Mail: Ricarda.Wegner@lk-seenplatte.de
Andreas Trebbow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087519 2
Fax: 0395 5708765957
E-Mail: Andreas.Trebbow@lk-seenplatte.de
Ulrike Koch
Judit Szabo
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087511 8
E-Mail: Judit.Szabo@lk-seenplatte.de
Mikel Mahn
Birte Adloff
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087525 0
E-Mail: Birte.Adloff@lk-seenplatte.de
Cindy Gall
Stefanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087316 3
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Antrag auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Förderung in Kindertagespflege Gewährung LK MSE
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.
Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.
Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Förderung in Kindertagespflege Gewährung LK MSE
Der Antrag ist gemäß § 6 Abs. 6 KiföG M-V in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Für die Beantragung eines Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in Kindertagespflege für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages mit den zur Verfügung stehenden Formularen erforderlich.
Änderungen in Bezug auf die Betreuungszeit und -art bedürfen einer erneuten Antragstellung. Für den Bereich der Bedarfsprüfung der Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege (Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsförderung) ist das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Entsprechende aktuelle Nachweise zum Umfang der Berufstätigkeit, der Ausbildung, des Studiums, der Teilnahme an Maßnahmen der Jobcenter bzw. der Bundesanstalt für Arbeit, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder der Vorlage sonstiger Gründe sind einzureichen. Der Antrag ist 6 Wochen vor beabsichtigter Inanspruchnahme mit der Bestätigung der Tagespflegeperson über einen vorhandenen freien Platz in der gewünschten Kindertagespflegestelle im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen. Die Entscheidung über die bedarfsgerechte Förderung erfolgt ab dem Monat, in dem der Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt in der Regel nicht. Eine Kopie des Bewilligungsbescheides wird durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Erfüllung der Aufgaben nach dem KiföG M-V an die jeweilige Tagespflegeperson und an die zuständige Wohnsitzgemeinde weitergeleitet.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019
Stichwörter
Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Krippe, KITA, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege