Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Beschreibung
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.
zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Fachgebiet Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Altwismarstraße 7-17
23966 Wismar
An den Sprechtagen nutzen Sie bitte den 2. Eingang (Fitnesscenter).
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau J. Voigt
Frau M. Rogall
Frau C. Hühmöller
Fax: +49 3841 3040-5199
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5168
Frau K. Grabsch
Frau F. Braatz
Frau F. Lenz
Frau B. Pufahl
Formulare
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Änderungsmeldung Neueinstellung
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Antrag
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Meldung Einsatz nichtpädagogisches Personal
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Leistungs- und Qualitätsentwicklung
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Änderungsmeldung vorhandenes Personal
Kindertageseinrichtung (Betrieb) - Änderungsmeldung ausgeschiedenes Personal
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019