• Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Kindertageseinrichtung: Betriebserlaubnis beantragen

Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.

Beschreibung

Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.

zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Ansprechpartner

Für Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019

Version

Technisch erstellt am 10.04.2019

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021