Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

    Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.

    Beschreibung

    Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtungen innerhalb des Landkreises zuständig. Aufgabe des Betriebserlaubnisverfahrens ist die Gewährleistung des Kindeswohls und die damit verbundene Ausübung des Wächteramtes. Zur Sicherstellung des Wohles der Kinder, prüft die Erlaubnisbehörde im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder die Geeignetheit eine Kindertageseinrichtung zu führen.

    Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtungen innerhalb des Landkreises zuständig. Aufgabe des Betriebserlaubnisverfahrens ist die Gewährleistung des Kindeswohls und die damit verbundene Ausübung des Wächteramtes. Zur Sicherstellung des Wohles der Kinder, prüft die Erlaubnisbehörde im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder die Geeignetheit eine Kindertageseinrichtung zu führen.

    zuständige Stelle

    Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 22

    Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Änderungsmeldung zum Einsatz des vorhandenen pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungen bei vorhandenem Personal KITA
    Antrag auf befristete Ausnahmegenehmigung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
    Änderungsmeldung zum Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungsmeldung bei Neueinstellungen
    Jährlicher Meldebogen für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
    Meldung nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bzw. Anzeige besondere Vorkommnisse
    Handreichung zur Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen - LK MSE
    Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen - LK MSE
    Meldebogen über die bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung - LK MSE
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
    Änderungsmeldung zum Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungsmeldung ausgeschiedenes Personal
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gemäß § 45 SGB VIII und § 15 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG M-V) / Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer KITA

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    • Antragsformular Betriebserlaubniserteilung
    •  Benennung des gesetzlichen Vertreters
    • genaue Anschrift des Trägers
    • genaue Anschrift des genutzten Objekts
    • Eigentumsnachweis bzw. Mietvertrag zum Objekt
    • Angaben über die telefonische Erreichbarkeit der Kindertageseinrichtung
    • Angaben über den Zeitpunkt der Betriebseröffnung
    • Nachweis über die baurechtliche Genehmigung zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung
    • die aktuelle Konzeption inklusive der Angaben zur dauerhaften Finanzierung
    • erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter
    • Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Trägers und der Mitarbeiter
    • Angaben zur Umsetzung der Vollverpflegung in der Kindertageseinrichtung
    • Qualifikationsnachweise der pädagogischen Mitarbeiter
    • Nachweis der Leiterqualifikation
    • Nachweis über Berufserfahrung als Erzieher in einer Kindertageseinrichtung
    • Antragsformular Betriebserlaubniserteilung
    •  Benennung des gesetzlichen Vertreters
    • genaue Anschrift des Trägers
    • genaue Anschrift des genutzten Objekts
    • Eigentumsnachweis bzw. Mietvertrag zum Objekt
    • Angaben über die telefonische Erreichbarkeit der Kindertageseinrichtung
    • Angaben über den Zeitpunkt der Betriebseröffnung
    • Nachweis über die baurechtliche Genehmigung zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung
    • die aktuelle Konzeption inklusive der Angaben zur dauerhaften Finanzierung
    • erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter
    • Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Trägers und der Mitarbeiter
    • Angaben zur Umsetzung der Vollverpflegung in der Kindertageseinrichtung
    • Qualifikationsnachweise der pädagogischen Mitarbeiter
    • Nachweis der Leiterqualifikation
    • Nachweis über Berufserfahrung als Erzieher in einer Kindertageseinrichtung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Kindertageseinrichtungen dürfen nur mit einer Erlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betrieben werden.

    Kindertageseinrichtungen dürfen nur mit einer Erlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betrieben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat die s. g. Betriebserlaubnis beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mindestens 8 Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme zu beantragen.

    Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt unter anderem eine örtliche Prüfung der Kindertageseinrichtung unter Beteiligung weiterer Fachämter. Dabei werden sämtliche durch die Kinder genutzten Räume (einschließlich des Außengeländes) auf sicherheitstechnische und hygienische Gefährdungen geprüft. Der Träger wird bei eventuell auftretenden Mängeln beraten, wie diese abzustellen sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, um das Wohl der Kinder nachhaltig zu sichern bzw. entsprechende Gefährdungen abzuwenden.

    Das Betriebserlaubnisverfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung einer Kindertageseinrichtung und wirkt über die gesamte Dauer des Betriebes fort. Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung unterliegt der ständigen Überwachung durch das Jugendamt. Das Verfahren wird insbesondere immer dann wieder neu aufgenommen, wenn Änderungen in den Strukturen vorgenommen werden, Änderungen der Kapazitäten angestrebt werden, das Aufnahmealter verändert werden soll oder wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Jedes Mal erfolgt eine Kontrolle und Prüfung aller personellen, räumlichen und sächlichen sowie fachlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung, auch in regelmäßigen Abständen bzw. auf Antragstellung eines Trägers § 46 (1) SGB VIII. Eine Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis ist durch das Jugendamt vorzunehmen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet ist und die Mängel nicht abgestellt bzw. die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden § 45 (2) SGB VIII.

    Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat die s. g. Betriebserlaubnis beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mindestens 8 Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme zu beantragen.

    Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt unter anderem eine örtliche Prüfung der Kindertageseinrichtung unter Beteiligung weiterer Fachämter. Dabei werden sämtliche durch die Kinder genutzten Räume (einschließlich des Außengeländes) auf sicherheitstechnische und hygienische Gefährdungen geprüft. Der Träger wird bei eventuell auftretenden Mängeln beraten, wie diese abzustellen sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, um das Wohl der Kinder nachhaltig zu sichern bzw. entsprechende Gefährdungen abzuwenden.

    Das Betriebserlaubnisverfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung einer Kindertageseinrichtung und wirkt über die gesamte Dauer des Betriebes fort. Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung unterliegt der ständigen Überwachung durch das Jugendamt. Das Verfahren wird insbesondere immer dann wieder neu aufgenommen, wenn Änderungen in den Strukturen vorgenommen werden, Änderungen der Kapazitäten angestrebt werden, das Aufnahmealter verändert werden soll oder wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Jedes Mal erfolgt eine Kontrolle und Prüfung aller personellen, räumlichen und sächlichen sowie fachlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung, auch in regelmäßigen Abständen bzw. auf Antragstellung eines Trägers § 46 (1) SGB VIII. Eine Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis ist durch das Jugendamt vorzunehmen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet ist und die Mängel nicht abgestellt bzw. die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden § 45 (2) SGB VIII.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019 (von: Gerloff, Claudia)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)