Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Beschreibung
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtungen innerhalb des Landkreises zuständig. Aufgabe des Betriebserlaubnisverfahrens ist die Gewährleistung des Kindeswohls und die damit verbundene Ausübung des Wächteramtes. Zur Sicherstellung des Wohles der Kinder, prüft die Erlaubnisbehörde im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder die Geeignetheit eine Kindertageseinrichtung zu führen.
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtungen innerhalb des Landkreises zuständig. Aufgabe des Betriebserlaubnisverfahrens ist die Gewährleistung des Kindeswohls und die damit verbundene Ausübung des Wächteramtes. Zur Sicherstellung des Wohles der Kinder, prüft die Erlaubnisbehörde im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder die Geeignetheit eine Kindertageseinrichtung zu führen.
zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Änderungsmeldung zum Einsatz des vorhandenen pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungen bei vorhandenem Personal KITA
Antrag auf befristete Ausnahmegenehmigung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Schlüsselverzeichnis zum Melde- und Personalbogen KITA
Änderungsmeldung zum Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungsmeldung bei Neueinstellungen
Erlass Ministerium zur Betriebserlaubnis KITA
Jährlicher Meldebogen für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Meldung nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bzw. Anzeige besondere Vorkommnisse
Handreichung zur Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen - LK MSE
Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen - LK MSE
Meldebogen über die bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung - LK MSE
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Änderungsmeldung zum Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Sinne § 47 SGB VIII / Änderungsmeldung ausgeschiedenes Personal
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gemäß § 45 SGB VIII und § 15 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG M-V) / Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer KITA
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Antragsformular Betriebserlaubniserteilung
- Benennung des gesetzlichen Vertreters
- genaue Anschrift des Trägers
- genaue Anschrift des genutzten Objekts
- Eigentumsnachweis bzw. Mietvertrag zum Objekt
- Angaben über die telefonische Erreichbarkeit der Kindertageseinrichtung
- Angaben über den Zeitpunkt der Betriebseröffnung
- Nachweis über die baurechtliche Genehmigung zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung
- die aktuelle Konzeption inklusive der Angaben zur dauerhaften Finanzierung
- erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter
- Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Trägers und der Mitarbeiter
- Angaben zur Umsetzung der Vollverpflegung in der Kindertageseinrichtung
- Qualifikationsnachweise der pädagogischen Mitarbeiter
- Nachweis der Leiterqualifikation
- Nachweis über Berufserfahrung als Erzieher in einer Kindertageseinrichtung
- Antragsformular Betriebserlaubniserteilung
- Benennung des gesetzlichen Vertreters
- genaue Anschrift des Trägers
- genaue Anschrift des genutzten Objekts
- Eigentumsnachweis bzw. Mietvertrag zum Objekt
- Angaben über die telefonische Erreichbarkeit der Kindertageseinrichtung
- Angaben über den Zeitpunkt der Betriebseröffnung
- Nachweis über die baurechtliche Genehmigung zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung
- die aktuelle Konzeption inklusive der Angaben zur dauerhaften Finanzierung
- erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter
- Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Trägers und der Mitarbeiter
- Angaben zur Umsetzung der Vollverpflegung in der Kindertageseinrichtung
- Qualifikationsnachweise der pädagogischen Mitarbeiter
- Nachweis der Leiterqualifikation
- Nachweis über Berufserfahrung als Erzieher in einer Kindertageseinrichtung
Voraussetzungen
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Kindertageseinrichtungen dürfen nur mit einer Erlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betrieben werden.
Kindertageseinrichtungen dürfen nur mit einer Erlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betrieben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat die s. g. Betriebserlaubnis beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mindestens 8 Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme zu beantragen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt unter anderem eine örtliche Prüfung der Kindertageseinrichtung unter Beteiligung weiterer Fachämter. Dabei werden sämtliche durch die Kinder genutzten Räume (einschließlich des Außengeländes) auf sicherheitstechnische und hygienische Gefährdungen geprüft. Der Träger wird bei eventuell auftretenden Mängeln beraten, wie diese abzustellen sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, um das Wohl der Kinder nachhaltig zu sichern bzw. entsprechende Gefährdungen abzuwenden.
Das Betriebserlaubnisverfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung einer Kindertageseinrichtung und wirkt über die gesamte Dauer des Betriebes fort. Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung unterliegt der ständigen Überwachung durch das Jugendamt. Das Verfahren wird insbesondere immer dann wieder neu aufgenommen, wenn Änderungen in den Strukturen vorgenommen werden, Änderungen der Kapazitäten angestrebt werden, das Aufnahmealter verändert werden soll oder wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Jedes Mal erfolgt eine Kontrolle und Prüfung aller personellen, räumlichen und sächlichen sowie fachlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung, auch in regelmäßigen Abständen bzw. auf Antragstellung eines Trägers § 46 (1) SGB VIII. Eine Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis ist durch das Jugendamt vorzunehmen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet ist und die Mängel nicht abgestellt bzw. die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden § 45 (2) SGB VIII.
Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat die s. g. Betriebserlaubnis beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mindestens 8 Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme zu beantragen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt unter anderem eine örtliche Prüfung der Kindertageseinrichtung unter Beteiligung weiterer Fachämter. Dabei werden sämtliche durch die Kinder genutzten Räume (einschließlich des Außengeländes) auf sicherheitstechnische und hygienische Gefährdungen geprüft. Der Träger wird bei eventuell auftretenden Mängeln beraten, wie diese abzustellen sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, um das Wohl der Kinder nachhaltig zu sichern bzw. entsprechende Gefährdungen abzuwenden.
Das Betriebserlaubnisverfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung einer Kindertageseinrichtung und wirkt über die gesamte Dauer des Betriebes fort. Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung unterliegt der ständigen Überwachung durch das Jugendamt. Das Verfahren wird insbesondere immer dann wieder neu aufgenommen, wenn Änderungen in den Strukturen vorgenommen werden, Änderungen der Kapazitäten angestrebt werden, das Aufnahmealter verändert werden soll oder wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Jedes Mal erfolgt eine Kontrolle und Prüfung aller personellen, räumlichen und sächlichen sowie fachlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung, auch in regelmäßigen Abständen bzw. auf Antragstellung eines Trägers § 46 (1) SGB VIII. Eine Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis ist durch das Jugendamt vorzunehmen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet ist und die Mängel nicht abgestellt bzw. die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden § 45 (2) SGB VIII.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Ursprungsportal: Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung in Mecklenburgische Seenplatte
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