Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe soll behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Beschreibung
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Leistungen zur sozialen Teilhabe sind insbesondere:
- Leistungen für Wohnraum (§ 76 Abs. 2 Nr. 1)
- Assistenzleistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 2)
- Heilpädagogische Leistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 3)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 76 Abs. 2 Nr. 4)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 76 Abs. 2 Nr. 5)
- Leistungen zur Förderung der Verständigung (§ 76 Abs. 2 Nr. 6)
- Leistungen zur Mobilität (§ 76 Abs. 2 Nr. 7)
- Hilfsmittel (§ 76 Abs. 2 Nr. 8)
zuständige Stelle
siehe Verfahrensablauf
Ansprechpartner
Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Adoptionsvermittlung
- Familiengerichtshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Pflegekinderdienst
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
- Frühe Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon Festnetz: 0800 1414007
KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline (Die Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt.)
Telefon Festnetz: +49 38872 53252
Telefon Festnetz: 0163 5007475
Herr T. Tribukeit (Fachgebietsleitung Sozialpädagogischer Dienst)
Frau C. Bosten (Familiengerichtshilfe)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85167
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5167
E-Mail: C.Bosten@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Grund (Familiengerichtshilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5114
Fax: +49 3841 3040-85114
E-Mail: A.Grund@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Mierendorff (Sozialarbeiterin in der Eingliederungshilfe)
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Fachgebiet Eingliederungshilfe
Beschreibung
Sozialhilfe:
Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Formulare
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger erhältlich.
Voraussetzungen
Es muss eine Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX bestehen, eintreten oder drohen, aber nicht nur vorübergehend (mindestens sechs Monate).
Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Träger der Sozialhilfe oder anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel gesetzliche Rentenversicherung) geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Rehabilitationsträger für die Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe können gemäß § 6 SGB IX sein:
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
- die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten (z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) - Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle oder die örtlichen Fürsorgestellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten)
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte)
- die Träger der Eingliederungshilfe (in Mecklenburg-Vorpommern die kreisfreien Städte und Landkreise), wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht.
Kosten
Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten oder Gebühren an. Bei einigen Leistungsarten ist jedoch ein Eigenanteil zu erbringen. Ob und wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung kommt gemäß § 76 Absatz 1 SGB IX nur in Betracht, soweit nicht Leistungen nach dem
Kapitel 9 SGB IX - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
Kapitel 10 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Kapitel 11 SGB IX - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie nach dem
Kapitel 12 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe an Bildung
erbracht werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.12.2018