Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe soll behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Beschreibung
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Leistungen zur sozialen Teilhabe sind insbesondere:
- Leistungen für Wohnraum (§ 76 Abs. 2 Nr. 1)
- Assistenzleistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 2)
- Heilpädagogische Leistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 3)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 76 Abs. 2 Nr. 4)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 76 Abs. 2 Nr. 5)
- Leistungen zur Förderung der Verständigung (§ 76 Abs. 2 Nr. 6)
- Leistungen zur Mobilität (§ 76 Abs. 2 Nr. 7)
- Hilfsmittel (§ 76 Abs. 2 Nr. 8)
zuständige Stelle
siehe Verfahrensablauf
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: 0385 545-2130
E-Mail: Fachdienst-Soziales@schwerin.de
Kontaktperson
Frau Heike Frehland (Fachgruppenleiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2134
E-Mail: hfrehland@schwerin.de
Frau Mandy Winterfeld (Sachbearbeiterin Wirtschaftlichkeits-, Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2114
E-Mail: mwinterfeld@schwerin.de
Herr Nils Göckelmann (Teamleiter)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Gi-Heid
Telefon Festnetz: +49 385 545-2166
E-Mail: ngoeckelmann@schwerin.de
Frau Karina Müller (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kol-Md
Telefon Festnetz: +49 385 545-2224
E-Mail: kmueller@schwerin.de
Frau Bettina Schulz (Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Re-Stec
Telefon Festnetz: +49 385 545-2156
E-Mail: bschulz@schwerin.de
Frau Heidi Krüger (Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sted - Z
Telefon Festnetz: +49 385 545-2155
E-Mail: hkrueger@schwerin.de
Herr Alexander Krohn (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A - Br
Telefon Festnetz: +49 385 545-2192
E-Mail: akrohn@schwerin.de
Frau Stefanie Jürgens (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Me-Rd
Telefon Festnetz: +49 385 545-2147
E-Mail: sjuergens@schwerin.de
Frau Julia Cordshagen (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Heil-Kok
Telefon Festnetz: +49 385 545-2155
E-Mail: jcordshagen@schwerin.de
Frau Sophie Tuttas (Leistungsverhandlerin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2293
E-Mail: stuttas@schwerin.de
Frau Annemarie Priehn (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Bu-Gh
Telefon Festnetz: +49 385 545-2175
E-Mail: apriehn@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Formulare
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger erhältlich.
Voraussetzungen
Es muss eine Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX bestehen, eintreten oder drohen, aber nicht nur vorübergehend (mindestens sechs Monate).
Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Träger der Sozialhilfe oder anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel gesetzliche Rentenversicherung) geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Rehabilitationsträger für die Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe können gemäß § 6 SGB IX sein:
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
- die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten (z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) - Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle oder die örtlichen Fürsorgestellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten)
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte)
- die Träger der Eingliederungshilfe (in Mecklenburg-Vorpommern die kreisfreien Städte und Landkreise), wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht.
Kosten
Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten oder Gebühren an. Bei einigen Leistungsarten ist jedoch ein Eigenanteil zu erbringen. Ob und wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung kommt gemäß § 76 Absatz 1 SGB IX nur in Betracht, soweit nicht Leistungen nach dem
Kapitel 9 SGB IX - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
Kapitel 10 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Kapitel 11 SGB IX - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie nach dem
Kapitel 12 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe an Bildung
erbracht werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.12.2018