Bestattungsplatz Genehmigung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.
Ansprechpartner
Amt Grabow - Wasser- und Bodenverband, Jagd, Bestattungswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktplatz
Gebühren: nein
Parkplatz: Rosenstraße
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 01.03.2019
Stichwörter
Todesfall, Bestattung, Sterbefall