Bestattungsplatz Genehmigung

    Bestattungsplatz Genehmigung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Schönberger Land (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 01.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Todesfall, Bestattung, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)