Bestattungsplatz Genehmigung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Friedhof und Bestattung
Beschreibung
Ein Friedhof ist ein Ort für alle, die einen Menschen verloren haben, ein Ort für Erinnerungen und Trauer. Friedhöfe sind aber auch Orte für Besinnung und Ruhe inmitten einer lebhaften Stadt. Die SDS nimmt die Aufgaben des Friedhofs- und Bestattungswesens für die Landeshauptstadt wahr. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören der Alte Friedhof, der Waldfriedhof, die Trauerhallen auf den Friedhöfen und das Krematorium.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 385 64108-19(Sitz der Friedhofsverwaltung Waldfriedhof)
Telefon Festnetz: +49 385 64108-11(Sitz der Friedhofsverwaltung Waldfriedhof, Am Krebsbach 1)
Telefon Festnetz: +49 385 732697(Service-Büro Alter Friedhof, Obotritenring 247 Öffnungszeit: Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Fax: +49 385 7610842(Service-Büro Alter Friedhof)
E-Mail: info@sds-schwerin.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 01.03.2019
Stichwörter
Todesfall, Bestattung, Sterbefall