Bestattungsplatz Genehmigung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.
Ansprechpartner
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Standort Neuer Friedhof Rostock
Linien:- Bus: Linie 28
- Straßenbahn: Linie 6 und 3
- Haltestelle: Standort Westfriedhof Rostock
Linie:- Bus: Linie 28
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr (tel. Terminvereinbarung möglich) Ab dem 29.07.2024 ist die Friedhofsverwaltung auf dem Neuen Friedhof Rostock für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 01.03.2019
Stichwörter
Sterbefall, Todesfall, Bestattung