Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

    Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Beschreibung

    Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

    Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

    Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

    Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

    zuständige Stelle

    Bundesverwaltungsamt
    50728 Köln

    Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0

    Servicezeiten:

    Montag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

    Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823

    E-Mail: poststelle@bva.bund.de

    De-Mail: Poststelle@bva-bund.de-mail.de

    Zuständigkeit

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Außenstelle Friedland

    Heimkehrerstr. 16
    37133 Friedland

    Telefon: 0 22899 358- 9192

    Telefax: 0 22899 358-9361

    E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1

    50667 Köln

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
    • Sie haben das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
    • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

    • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
    • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiären Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
    • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
    • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de