• Nienhagen (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Beschreibung

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0

Servicezeiten:

Mon­tag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Frei­tag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823

E-Mail: poststelle@bva.bund.de

De-Mail: Poststelle@bva-bund.de-mail.de

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Außenstelle Friedland

Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland

Telefon: 0 22899 358- 9192

Telefax: 0 22899 358-9361

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt

Adresse

Hausanschrift

Barbarastraße 1

50667 Köln

Version

Technisch erstellt am 09.08.2019

Technisch geändert am 20.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiären Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018

Version

Technisch erstellt am 22.02.2019

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021