Tätige Personen im Prostitutionsgewerbe Anmeldung

    Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden

    Sie möchten als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Bereich, Betriebsleitung und Betriebsaufsicht, zur Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, Einlasskontrolle oder Bewachung einsetzen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn sie als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Aufgabenbereichen einsetzen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden:

    •     Betriebsleitung und Beaufsichtigung
    •     Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung
    •     Einlasskontrolle oder
    •     Bewachung

    Alle eingesetzten Personen in den obigen Aufgabengebieten müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

    Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen und Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.

    zuständige Stelle

    Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.

    Zuständigkeit

    Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.

    Ansprechpartner

    Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 13:00 - 15:00 Uhr Di. 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 10:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59355

    Telefon mobil: +49 171 1762120

    E-Mail: prosabi@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Jenny Rothe (Fachbereichsleitung)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Name, Vorname der zu beschäftigenden Person
    • Ausweisdokumente z.B. Personalausweis / Reisepass

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    grundsätzlich kein Rechtsbehelf - da nur Anzeigepflicht

    soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Meldung weiterer im Prostitutionsgewerbe tätiger Personen bei der zuständigen Behörde ein.

    Die zuständige Stelle führt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung können Sie die gemeldete Person im Prostitutionsgewerbe einsetzen.

    Fristen

    Weitere tätige Personen im Prostitutionsgewerbe sind unverzüglich anzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Prostitutionsgewerbe, Betriebsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English